Diese ist ab dem 01. April 2018 obligatorisch für eine psychotherapeutische Behandlung. Während eines 50-minütigen Gesprächs wird geklärt, ob eine Therapie indiziert ist und welche Therapieform für Sie in Frage kommt. Termine kann ich Ihnen zeitnah und flexibel anbieten.
Bei akuten Problemen/Leiden gibt es die Möglichkeit, zeitnah und unkompliziert bis zu 12 Stunden Akuttherapie wahrzunehmen. Ob sich daran eine so genannte Richtlinientherapie anschließen wird, entscheiden wir gemeinsam.
Entweder als Probetherapie (entsteht ein vertrauensvolles Arbeitsklima?) oder für aktuelle, überschaubare Problematiken geeignet, können insgesamt 24 Stunden Behandlungszeit genutzt werden.
Eine tiefenpsychologische Behandlung hat eine Frequenz von 1-2 Stunden in der Woche und eine maximale Behandlungszeit von 100 Stunden.
Eine analytische Behandlung hat eine Frequenz von 1-3 Stunden in der Woche und eine maximale Behandlungszeit von 300 Stunden.
Wenn Sie Alltagsherausforderungen, Probleme oder besondere Situationen (z.B. im Job, in Beziehungen) lieber als Selbstzahler besprechen wollen, finden wir dafür auch eine Lösung.
Die von mir angebotenen Therapieformen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanziert.
Eine private Behandlung mit Selbstzahlung ist natürlich auch möglich. Diese kann steuerlich geltend gemacht werden.
Psychologische Beratung ist natürlich auch online möglich.
Alle Kassen und privat